AGB Verleih und Mietbedingungen


AGB Verleih für Dachbox und Grundträger Stand Oktober 2018

 

Zu Mietbeginn übergibt der Vermieter die Ware an den Vermieter

 

Alle gemieteten Gegenstände werden von uns montiert und eingewiesen.

Die gemieteten Gegenstände wurden vor Übergabe geprüft und sind in technisch einwandfreiem Zustand.

Bei der Montage weist der Vermieter den Mieter daraufhin, daß verschiedene Schraubverbindungen regelmäßig geprüft und eventuell nachgestellt werden müssen.

Der Mieter hat die Ladung mit den vorhandenen Gurten bzw. Schraubverbindungen zu sichern und dies zu prüfen.

Das Ladungsgewicht darf nicht überschritten werden und die geänderte Fahrzeughöhe mit Dachbox bzw. die geänderte Fahrzeuglänge mit Heckträger muss vom Mieter geprüft und beachten werden!

Der Mieter wurde über das veränderte Fahrverhalten seines Fahrzeuges und die maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h unterrichtet.

Stellt der Mieter den Grundträger ist der Mieter für die ordnungsgemäße Montage alleinig verantwortlich.

Demontiert der Mieter eines oder mehrere der Mietgegenstände während des Mietzeitraums ist der Mieter für die einwandfreie Montage alleinig verantwortlich.

Mit Montage geht die Haftung für Beschädigungen und/oder Verlust des Mietgegenstandes auf den Mieter über und endet mit der Rückgabe.

Der Mietbetrag und alle anfallenden zusätzliche Kosten laut Mietvertrag sind bei Montage sofort ohne Abzug fällig.

Der Mieter ist verpflichtet am vereinbarten Mietende das Mietobjekt einwandfrei und vollständig zurückzugeben.

Für jeden nicht vereinbarten Tag muß der Mieter den doppelten Tagessatz vergüten.

Sollten Beschädigungen und starke Verunreinigungen bei der Rückgabe vorliegen, sind diese kostenpflichtig und sofort zu vergüten.

Die Montage und Rückgabe der gemieteten Gegenstände erfolgt nur nach Terminabsprache, spätestens jedoch zum vereinbarten Ende der Mietdauer 17:00 Uhr

Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter bei Rückgabe über eventuelle Beschädigung unverzüglich zu informieren.

Bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich nach Bekannt werden telefonisch zu informieren.

Der Mieter kann vom unterzeichneten Mietvertrag bis 14 Tage vor dem Mietbeginn kostenfrei durch schriftliche Kündigung (Posteingang) zurücktreten.

Nach dieser Frist kann der Mieter den Mietvertrag ebenso schriftlich kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich der Mieter jedoch, 50% des vereinbarten Mietbetrages an den Vermieter zu zahlen. Bei Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 70% des vereinbarten Mietbetrages. Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgaben von Vormietern oder durch Beschädigungen bzw. Zerstörung durch Vormietern nicht liefern können, kann dieser bis 3 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten. Der Mieter hat bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß auf seinen Namen vorzuweisen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.